Freiwillige Spielsperren.
Spielen Sie mehr als Sie sich eigentlich leisten können oder sind Sie durch das Glücksspiel in Probleme mit der Familie oder am Arbeitsplatz geraten? Oder wollen Sie einfach eine Pause einlegen und alleine gelingt es Ihnen nicht Ihre Besuche einzustellen? Dann können Sie bei der Spielbank eine freiwillige Spielsperre, ein wirksames Mittel zum Selbstschutz, beantragen (Art. 22, Abs. 4 SBG).
Vorgehen
Sie haben hierfür zwei Möglichkeiten:
- Sie können die freiwillige Spielsperre persönlich bei der Spielbank beantragen. Am Besten verlangen Sie beim Eintritt in das Spielcasino eine verantwortliche Person. Sie benötigen dazu lediglich einen gültigen Ausweis. Sie erhalten dabei Informationen über die Bedingungen einer Aufhebung der Spielsperre sowie über eine mögliche Beratung mit externen Fachstellen (Berner Gesundheit, Verein Schuldensanierung).
- Sie können auf dieser Homepage auch ein Formular herunterladen und die freiwillige Spielsperre schriftlich beantragen. Das ergänzte Formular senden Sie zusammen mit der Kopie Ihres gültigen Ausweises (ID, Pass, Führerschein) an eine Schweizer Spielbank Ihrer Wahl. Das Formular ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig.
Antragsformular für eine freiwillige Spielsperre
Als Familienmitglied, Angehörige/r oder Freund/in können Sie sich jederzeit persönlich, telefonisch oder schriftlich an ein Casino wenden und auf ein verändertes Verhalten oder auf eine veränderte finanzielle Situation im Zusammenhang mit dem Glücksspiel eines Gastes aufmerksam machen. Nehmen Sie mit dem Spielcasino Kontakt auf.